Mitglied werden

Alle Informationen zu Beiträgen, Anträgen & Arbeitsstunden

 

Die Fußballabteilung der Spvgg Weil der Stadt freut sich über jedes neue Mitglied – egal ob aktiv, passiv oder im Jugendbereich.
Bitte beachten: Eine Mitgliedschaft in der Fußballabteilung setzt immer auch eine Mitgliedschaft im Gesamtverein voraus.

Alle Informationen zur Hauptvereins-Mitgliedschaft sowie den offiziellen Mitgliedsantrag findest du hier:
👉 https://spvgg-weil-der-stadt.de/verein/mitglied-werden

 


Abteilungsbeiträge der Abteilung Fußball (jährlich)

Aktive Mitglieder: 70 €
Passive Mitglieder: 50 €
Jugendspieler: 49 €

 


So wirst du Mitglied der Fußballabteilung

1.Mitglied im Hauptverein werden
→ Antrag über den Link oben ausfüllen.

2.Aufnahme in der Fußballabteilung
→ Beim Trainer oder Abteilungsleiter melden
→ Daten für den Abteilungsbeitrag + Info zu Arbeitsstunden abgeben

3.Bestätigung erhalten
→ Rückmeldung durch den Verein

 


Jährliche Arbeitsstunden - Pflichten für aktive Mitglieder

Neben dem Abteilungsbeitrag haben alle aktiven Mitglieder die Verpflichtung, sich am Vereinsleben zu beteiligen und Arbeitsstunden zu leisten (§ 8 der Abteilungssatzung).
👉 Alle aktiven Mitglieder der Fußballabteilung sind verpflichtet, jährlich 8 Arbeitsstunden zu leisten.

📌 Zeitraum der Arbeitsstunden

Der offizielle Saisonzeitraum für die Erbringung der Arbeitsstunden läuft von Juli bis Juni des Folgejahres.

📌 Ersatzleistung bei nicht erbrachten Stunden

- Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird eine Ersatzleistung von 10 € pro Stunde erhoben.
- Der maximale Betrag liegt bei 80 € pro Jahr.

📌 Zeitpunkt des Einzugs

Die Abrechnung der nicht geleisteten Arbeitsstunden erfolgt einmal jährlich im Herbst per SEPA-Lastschrift.

📌 Folgende Personen sind von den Arbeitsstunden befreit

- Kinder und Jugendliche 
- Passive Mitglieder
- Ehrenmitglieder
- Mitglieder über 70 Jahre


Kündigung / Austrittserklärung

Ein Austritt aus der Spvgg Weil der Stadt 1861 e.V. ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die unterschriebene Austrittserklärung muss in Schriftform spätestens bis zum 30.11. in der Geschäftsstelle eingegangen sein.